Bank- und Kapitalmarkt

Kein Ausschluss des Sondertilgungsrechts bei Vorfälligkeitsberechnung durch AGB

Eine Klau­sel in den beson­de­ren Bedin­gun­gen eines Dar­le­hens­ver­trags zwi­schen Ver­brau­cher und Kre­dit­in­sti­tut, nach der bei vor­zei­ti­ger Dar­le­hens­rück­füh­rung und der damit ver­bun­de­nen Berech­nung einer Vor­fäl­lig­keits­be­rech­nung, zukünf­ti­ge Son­der­til­gungs­rech­te nicht in die Berech­nung ein­be­zo­gen wer­den, ist unwirk­sam.

BGH, Urteil vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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