Krise, Sanierung und Insolvenz

Vergütung eines gemeinsamen Vertreters

Die Ver­gü­tun­gen und Aus­la­gen eines gemein­sa­men Ver­tre­ters für die Gläu­bi­ger von inhalts­glei­chen Schuld­ver­schrei­bun­gen kön­nen nicht durch das Insol­venz­ge­richt fest­ge­setzt wer­den, da es sich nicht um Kos­ten des Insol­venz­ver­fah­rens han­delt.

BGH, Beschluss vom 14.07.2016 — IX ZB 46/15

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