Gesellschaften und Ihre OrganeKrise, Sanierung und Insolvenz

Ermittlungen bei einer führungslosen Gesellschaft

Nach Ansicht des AG Olden­burg kön­nen wei­te­re Ermitt­lun­gen im Insol­venz­ver­fah­ren bei einer füh­rungs­lo­sen GmbH erst vor­ge­nom­men wer­den, wenn die Pro­zess­un­fä­hig­keit besei­tigt wird.

AG Olden­burg, Beschluss vom 24.06.2016 — 65 IN 9/16

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