ArbeitVermögensnachfolge und Erben

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis ?

Das euro­päi­sche Urlaubs­recht bleibt wei­ter­hin in Bewe­gung: Nach ver­schie­de­nen wider­sprüch­li­chen Ent­schei­dun­gen des Euro­päi­schen Gerichts­hofs sind viele Fra­gen wei­ter­hin unklar. Soeben hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt mit Beschluss vom 18.10.2016 – 9 AZR 196/16 (A) dem Euro­päi­schen Gerichts­hof wie­der­um die Frage vor­ge­legt, ob der Erbe eines wäh­rend des Arbeits­ver­hält­nis­ses ver­stor­be­nen Arbeit­neh­mers einen Anspruch auf einen finan­zi­el­len Aus­gleich für den dem Arbeit­neh­mer vor sei­nem Tod zuste­hen­den Min­dest­jah­res­ur­laub hat – also eine Urlaubs­ab­gel­tung bean­spru­chen kann. Nach dem deut­schen Urlaubs­recht würde der Urlaubs­an­spruch durch den Tod des Arbeit­neh­mers unter­ge­hen – die Recht­spre­chung des EuGH in der Ver­gan­gen­heit lässt hier­an jedoch wei­ter­hin Zwei­fel bestehen.

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