Das europäische Urlaubsrecht bleibt weiterhin in Bewegung: Nach verschiedenen widersprüchlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sind viele Fragen weiterhin unklar. Soeben hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 18.10.2016 – 9 AZR 196/16 (A) dem Europäischen Gerichtshof wiederum die Frage vorgelegt, ob der Erbe eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den dem Arbeitnehmer vor seinem Tod zustehenden Mindestjahresurlaub hat – also eine Urlaubsabgeltung beanspruchen kann. Nach dem deutschen Urlaubsrecht würde der Urlaubsanspruch durch den Tod des Arbeitnehmers untergehen – die Rechtsprechung des EuGH in der Vergangenheit lässt hieran jedoch weiterhin Zweifel bestehen.
“Effektenklausel” und “Prospekthaftungsklausel” von Rechtschutzversicherungen nicht wirksam
Die von vielen Versicherern in ihren Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendete sog. “Effektenklausel” und die…
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