Einstweilige Verfügungen bei Ansprüchen mit Grundbuchbezug
Unsere Rechtsordnung vertraut in sehr umfassenden Umfang auf die Richtigkeit des Grundbuchs. Wer von dem im Grundbuch eingetragenen Rechtsinhaber erwirbt, kann sich auf die Richtigkeit des Grundbuchs verlassen und erlangt…
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