Handelsvertreter, Vermittler & MaklerVersicherungenWirtschaft

Pflicht des Handelsvertreters zur Darlegung des Ausgleichsanspruchs der Höhe nach

Das OLG Mün­chen hat in einem Urteil vom 09.02.2017 — in dem wir die Beklag­ten­par­tei ver­tre­ten haben — im Rah­men einer Kla­ge­ab­wei­sung fest­ge­stellt, dass ein Han­dels­ver­tre­ter, dem ein Aus­gleichs­an­spruch nach § 89b HGB zusteht, ver­pflich­tet ist, die von ihm als Grund­la­ge her­an­ge­zo­ge­nen Werte zu begrün­den. Der Klä­ger ver­such­te auf der Grund­la­ge von Schät­zun­gen sei­nen Anspruch zu bezif­fern, ohne dabei eine nach Ansicht des OLG Mün­chen aus­rei­chen­de Grund­la­ge sei­ner Schät­zung dar­zu­le­gen.

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