Gesellschaften und Ihre OrganeKrise, Sanierung und Insolvenz

Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Es kommt für die Umqua­li­fi­zie­rung in eine eigen­ka­pi­talerset­zen­de Leis­tung nach dem frü­he­ren Eigen­ka­pi­tal­ersatz­recht wegen einer Kre­dit­un­wür­dig­keit der Gesell­schaft nicht dar­auf an, ob ein zusätz­li­cher Kre­dit­be­darf der Gesell­schaft bestand, son­dern dar­auf, ob die Gesell­schaft sich den bereits vom Gesell­schaf­ter gewähr­ten Kre­dit aus eige­ner Kraft hätte beschaf­fen kön­nen.

BGH, Urteil vom 23.01.2018, II ZR 246/15

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