Ein Sachversicherer ist nicht berechtigt, die im Rahmen der versicherungsvertraglichen Abwicklung entstandenen Sachverständigenkosten gegenüber dem Schädiger geltend zu machen. Die entsprechenden Kosten seien dem Versicherer entstanden, damit dieser seine eigenen Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer erfüllen könne.
BGH, Urteil vom 18.10.2018 — III ZR 236/17