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Gesundheitsbeeinträchtigung als Folge eines Unfalls in der privaten Unfallversicherung

Jeg­li­cher Kau­sal­zu­sam­men­hang zwi­schen Unfall und Gesund­heits­be­ein­träch­ti­gung reicht im Rah­men der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung aus, wenn der Unfall nicht weg­ge­dacht wer­den kann, ohne das auch die gesund­heit­li­che Folge weg­fal­len würde.

BGH, Urteil vom 19.10.2016 — IV ZR 521/14

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