Macht der Versicherungsnehmer Schadensersatz gemäß § 63 VVG wegen einer behaupteten Falschberatung durch einen Versicherungsmakler geltend, ist er auch beim Fehlen einer Beratungsdokumentation für diejenigen Umstände beweispflichtig, aus denen sich eine Rechtspflicht des Vermittlers zur Beratung über ein bestimmtes Versicherungsprodukt ergeben soll.
OLG Hamm, Beschluss vom 28.06.2019 — I‑20 U 70/19