Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer AG ist befugt, eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses gegen die Gesellschaft zu erheben, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist.
BGH, Urteil vom 21.04.2020 – II ZR 412/17
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Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer AG ist befugt, eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses gegen die Gesellschaft zu erheben, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist.
BGH, Urteil vom 21.04.2020 – II ZR 412/17