Versicherungen

Widerruf des Bezugsrechts einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit dem Ein­tritt der Berufs­un­fä­hig­keit und damit dem Ver­si­che­rungs­fall kann das wider­ruf­lich ein­ge­räum­te Bezugs­recht auch für zukünf­ti­ge, berufs­un­fä­hig­keits­be­ding­te Ren­ten­leis­tun­gen nicht mehr wider­ru­fen wer­den.

BGH, Urteil vom 15.07.2020 — IV ZR 4/19

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