Eine Feststellungsklage auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes ist jedenfalls zulässig, solange der Versicherungsnehmer noch das bedingungsgemäße Sachverständigenverfahren verlangen kann.
Zu klären sind im Feststellungsprozess sämtliche vom beklagten Versicherer erhobenen Einwände auf Leistungsfreiheit, die (auch) den Grund des Anspruchs betreffen.
OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2020 – 20 U 182/15