Wird die durch den Geschädigten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schädigers angmeldete Forderung widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, so ist der Haftpflichtversicherer dennoch nicht daran gebunden.
BGH, Urteil vom 10.03.2021 — IV ZR 309/19