Ist das vom Versicherer zur Verfügung gestellte Formular missverständlich und führt dies dazu, dass der befragt Arzt unvollständig ausführt, dann kann sich der Versicherer nicht auf den Fristablauf für die Feststellung der Invalidität berufen, sofern die Ausführungen des befragten Arztes erkennbar unvollständig sind.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.01.2022 — 7 U 130/16
“Effektenklausel” und “Prospekthaftungsklausel” von Rechtschutzversicherungen nicht wirksam
Die von vielen Versicherern in ihren Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendete sog. “Effektenklausel” und die…
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