Eine aufgrund Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH und ihre Liquidatoren sind von Amts wegen einzutragen, wenn die Liquidatoren durch das Gericht ernannt worden sind, weil sich nach der Löschung noch verteilbares Gesellschaftsvermögen festgestellt wird.
BGH, Beschluss vom 26.07.2022 — II ZB 20/21