Der Versicherungsschutz eines von einer WEG abgeschlossene Gebäudeversicherungsvertrags umfasst regelmäßig den Absicherung des Gemeinschaftseigentums als auch des Sondereigentums der einzelnen WEG-Mitglieder, sofern das gesamte Gebäude versichert ist.
KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 09.04.2022 – 6 U 64/21