Der Versicherer muss eine Unterversicherung darlegen und beweisen. Die Ausführungen in einem Privatgutachten des Versicherers kann der Versicherungsnehmer bestreiten.
Führt der Versicherungsnehmer als Grundlage für seinen Anspruch den Versicherungsvertrag und eine Beratungspflichtverletzung des Versicherers an, dann muss sich das Gericht mit beidem befassen.
OLG Dresden , Urteil vom 06.12.2022 – 4 U 1053/22