VersicherungenVersicherungsrecht

Verjährung des Stammrechts aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach Ansicht des OLG Nürn­berg beginnt die Ver­jäh­rung des Stamm­rechts aus einer Berufs­un­fä­hig­keit  mit dem Ende des Jah­res, in dem die Leis­tungs­ein­stel­lung im Nach­prü­fungs­ver­fah­ren mit­ge­teilt wird. Dabei kommt es nicht dar­auf an, ob die Ein­stel­lungs­mit­tei­lung den inhalt­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen genügt.

OLG Nürn­berg, Hin­weis­be­schluss vom 08.04.20248 U 119/24

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