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Schadenersatzpflicht des Rechtsschutzversicherers bei unberechtigter Ablehnung des Versicherungsschutzes

Lehnt der Rechts­schutz­ver­si­che­rer feh­ler­haft eine Deckung ab und nutzt der Ver­si­che­rungs­neh­mer daher eine Pro­zess­fi­nan­zie­rung um seine Ansprü­che zu ver­fol­gen, dann kann dem Ver­si­che­rungs­neh­mer ein Scha­den­er­satz­an­spruch gegen den Rechts­schutz­ver­si­che­rer in der Höhe zuste­hen, wie er eine Erfolgs­be­tei­li­gung an den Pro­zess­fi­nan­zie­rer zu ent­rich­ten hat.

LG Kon­stanz, Urteil vom 22.o2.2024 — D 3 O 69/23

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