Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen eine spezialisierte Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Versicherungsrechts. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine optimale Lösung Ihres Problems. Hierbei steht unsere Kanzlei mit ihren Fachanwälten für eine zügige Bearbeitung von neuen Mandanten ohne Wartezeit.
Typische Beratungsfelder für unsere Mandanten sind:
- Kompetente Begleitung der Schadensregulierung — von Anfang an
- Aufarbeitung des Versicherungsfalls in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
- Versicherungscheck: Prüfung von Versicherungsbedarf und von bestehenden Verträgen
- Beratung von Versicherern, Versicherungsmaklern, ‑vertretern und Versicherungsnehmern über ihre Rechte und Pflichten
- Korrespondenz mit Versicherern, Versicherungsnehmern, Ärzten, Gutachtern, Polizei, Staatsanwaltschaft und weiteren Beteiligten.
Zu diesen und anderen Aspekten bieten wir (Inhouse-)Seminare an.
Überschwemmung von Grund und Boden
Ob eine Überschwemmung von “Grund und Boden” im Sinne der AVB für eine Elementarschadensversicherung ausgeschlossen ist, wenn diese sich allein auf gepflasterte, geflieste oder sonst wie bearbeitete Grundstücksfläche erstreckt, erscheint zweifelhaft (hier offengelassen).
OLG Dresden, Urt. v. 17.06.2025 – 4 U 1685/24






