Der Krankenversicherungsvertrag des Schuldners mit einem privaten Krankenversicherer fällt nicht in den Insolvenzbeschlag und die Dispositionsmacht des Insolvenzverwalters.
BGH, Urteil vom 19.02.2014 — IV ZR 163/13
Der Krankenversicherungsvertrag des Schuldners mit einem privaten Krankenversicherer fällt nicht in den Insolvenzbeschlag und die Dispositionsmacht des Insolvenzverwalters.
BGH, Urteil vom 19.02.2014 — IV ZR 163/13