Der Krankenversicherungsvertrag des Schuldners mit einem privaten Krankenversicherer fällt nicht in den Insolvenzbeschlag und die Dispositionsmacht des Insolvenzverwalters.
BGH, Urteil vom 19.02.2014 – IV ZR 163/13
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Der Krankenversicherungsvertrag des Schuldners mit einem privaten Krankenversicherer fällt nicht in den Insolvenzbeschlag und die Dispositionsmacht des Insolvenzverwalters.
BGH, Urteil vom 19.02.2014 – IV ZR 163/13