Krise, Sanierung und Insolvenz

Verweigerung der Restschuldbefreiung mangels Zahlung der Unterhaltsleistungen

Das OLG Koblenz hält die seit dem 1.7.2014 gel­ten­de Fas­sung des § 302 Nr. 1 InsO, nach der Ver­bind­lich­kei­ten aus rück­stän­di­gem gesetz­li­chen Unter­halt, auf die der Schuld­ner vor­sätz­lich nicht zahl­te, von der Rest­schuld­be­frei­ung aus­ge­nom­men sind, für Fälle aus dem Zeit­raum vor dem 01.07.2014 für nicht anwend­bar.

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.07.2014 — 13 UF 271/14

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