Versicherungen

Auskunft über Bewertungsreserven durch einen Lebensversicherer

Dem Ver­si­che­rungs­neh­mer steht gegen den Ver­si­che­rer ein Aus­kunfts­an­spruch zu, wenn er dar­stellt, die aus­ge­zahl­te Bewer­tungs­re­ser­ve sei zu nied­rig. Aller­dings muss der Ver­si­che­rer keine Rech­nungs­le­gung vor­neh­men und die zu ertei­len­de Aus­kunft rich­tet sich nach den Umstän­den des Ein­zel­falls sowie dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit.

BGH, Urteil vom 02.12.2015 — IV ZR 28/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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