Versicherungen

Unwirksamkeit von Klauseln in Riester-Rentenversicherungen

Zwei Teil­klau­seln, die ein deut­scher Ver­si­che­rer in sei­nen Riester-Rentenversicherungsverträgen zu den Berei­chen Kos­ten­über­schuss­be­tei­li­gung der Ver­si­che­rungs­neh­mer ver­wen­det hat, wur­den für den BGH als intrans­pa­rent ange­se­hen und des­halb für unwirk­sam erklärt. Dem Ver­si­che­rer wurde die Ver­wen­dung der Klau­seln unter­sagt.

BGH, Urteil vom 13.01.2016 — IV ZR 38/14

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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