Wird die Berufsunfähigkeit durch Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden verursacht – im vorliegenden Fall psychische Beschwerden durch Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft – dann wurde die Berufsunfähigkeit nicht im Rahmen einer vorsätzlichen oder versuchten Ausführung einer Straftat hervorgerufen.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2016 – 12 U 5/15
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