Versicherungen

Berufsunfähigkeit aufgrund Inhaftierung

Wird die Berufs­un­fä­hig­keit durch Maß­nah­men der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den ver­ur­sacht — im vor­lie­gen­den Fall psy­chi­sche Beschwer­den durch Haus­durch­su­chung und Unter­su­chungs­haft — dann wurde die Berufs­un­fä­hig­keit nicht im Rah­men einer vor­sätz­li­chen oder ver­such­ten Aus­füh­rung einer Straf­tat her­vor­ge­ru­fen.

OLG Karls­ru­he, Urteil vom 03.03.2016 — 12 U 5/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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