Versicherungen

Erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung eines Versicherungsmaklers bei Schadensregulierung

Nach einer Ent­schei­dung des BGH kann die Scha­dens­re­gu­lie­rung durch einen Ver­si­che­rungs­mak­ler im Auf­trag des Ver­si­che­rers einen Ver­stoß gegen das Rechts­dienst­leis­tungs­ge­setz dar­stel­len. Es han­delt sich nicht um eine reine Neben­tä­tig­keit im Berufs­bild eines Ver­si­che­rungs­mak­lers.

BGH, Urteil vom 14.01.2016 — I ZR 107/14

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