Widerspricht der Versicherungsnehmer nach jahrelanger Prämienzahlung, so kann es sich um ein treuwidriges Verhalten handeln.
BGH, Beschluss vom 27.09.2016 – IV ZR 125/16
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Widerspricht der Versicherungsnehmer nach jahrelanger Prämienzahlung, so kann es sich um ein treuwidriges Verhalten handeln.
BGH, Beschluss vom 27.09.2016 – IV ZR 125/16