Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH mangels Masse nicht eröffnet und die GmbH damit aufgelöst, so kann die Gesellschaft nicht mehr fortgesetzt werden.
KG Berlin, Beschluss vom 17.10.2016 — 22 W 70/16
Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH mangels Masse nicht eröffnet und die GmbH damit aufgelöst, so kann die Gesellschaft nicht mehr fortgesetzt werden.
KG Berlin, Beschluss vom 17.10.2016 — 22 W 70/16