Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH mangels Masse nicht eröffnet und die GmbH damit aufgelöst, so kann die Gesellschaft nicht mehr fortgesetzt werden.
KG Berlin, Beschluss vom 17.10.2016 – 22 W 70/16
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Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH mangels Masse nicht eröffnet und die GmbH damit aufgelöst, so kann die Gesellschaft nicht mehr fortgesetzt werden.
KG Berlin, Beschluss vom 17.10.2016 – 22 W 70/16