Am 20.09.2017 hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für die Reform der europäischen Finanzaufsicht präsentiert. Die EU-Kommission verfolgt mit den beabsichtigen Änderungen das Ziel weiter, Verbrauchern, Anlegern und Gesellschaften die Vorteile der Finanzmärkte zugänglich zu machen. Außerdem reagiert die EU-Kommission auf die Erwartungen der Finanztechnologiebranche (FinTech). Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Weg zu einer einheitlichen, europäischen Finanzaufsicht fördern, sollen der ESMA eine stärkere Überwachung der Kapitalmärkte ermöglichen und schlussendlich die Finanzstabilität in Europa erhöhen.
“Effektenklausel” und “Prospekthaftungsklausel” von Rechtschutzversicherungen nicht wirksam
Die von vielen Versicherern in ihren Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendete sog. “Effektenklausel” und die…
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