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Verdeckte Gewinnausschüttung im Cash-Pooling

Wird im Rah­men eines kon­zern­in­ter­nen Cash-Pooling-Verfahrens ledig­lich ein Mindest- und ein Höchst­zins­satz ver­ein­bart und ver­bleibt hier­nach ein erheb­li­cher Spiel­raum für die Berech­nung der Zins­ver­gü­tung, liegt ein Ver­stoß gegen die Grund­sät­ze des soge­nann­ten for­mel­len Fremd­ver­gleichs vor (amt­li­cher Leit­satz des BFH).

BFH, Urteil vom 17.01.2018 – I R 74/15

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