Das Landgericht Mannheim hat in einer Entscheidung das Urteil des Amtsgerichts Mannheim bestätigt, nachdem der widge.de GmbH gegenüber dem von uns vertretenen Versicherungsnehmer kein Auskunftsanspruch zusteht. Die widge.de GmbH habe nicht ausreichend dargelegt, dass ihre Tätigkeit für einen behaupteten Tarifwechsel des Versicherungsnehmers ursächlich gewesen sei.
Landgericht Mannheim, Urteil vom 24.08.2018 — 1 S 15/18