Nach der Auffassung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.07.2018, I‑4 U 93/16) umfasst der Versicherungsschutz einer D&O‑Versicherung nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen den versicherten Geschäftsführer nach § 64 GmbHG, da dieser ein „Ersatzanspruch eigener Art“ sei.
“Effektenklausel” und “Prospekthaftungsklausel” von Rechtschutzversicherungen nicht wirksam
Die von vielen Versicherern in ihren Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendete sog. “Effektenklausel” und die…
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