Einkommensteuerrechtlich bleiben die bisherigen Mitunternehmer auch dann Steuersubjekte, wenn über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2020 – 8 K 8203/17
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Einkommensteuerrechtlich bleiben die bisherigen Mitunternehmer auch dann Steuersubjekte, wenn über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2020 – 8 K 8203/17