VersicherungenWirtschaft

Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung für zweiten Corona-Lockdown

Der BGH hat für die Ver­si­cher­ten den Weg zu mög­li­chen Ver­si­che­rungs­an­sprü­chen eröff­net. Er sieht für den 2. Lock­down ande­re Umstän­de als für den 1. Lock­down und grds. einen mög­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz als gege­ben an, sofern sich der Ver­si­che­rungs­schutz auf die im IfSG genann­ten Krank­hei­ten und Krank­heits­er­re­ger bezieht. Zu Beginn des 2. Lock­down sei das Corona-Virus bereits in das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) auf­ge­nom­men wor­den. Damit schei­te­re der Ver­si­che­rungs­schutz nicht bereits an der Vor­aus­set­zung, dass Coro­na nicht mit­ver­si­chert sei.

BGH, Urteil vom 18.01.2023 — IV ZR 465/21

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