Hat der Schuldner und Arbeitgeber seine Zahlungsfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzplans herbeigeführt und wird kurzzeitig nach Verfahrensaufhebung wieder insolvent, so besteht ein (neuer) Anspruch auf Insolvenzgeld.
SG Gießen, Urteil vom 15.5.2023 — S 14 AL 4/23