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Anspruch auf Insolvenzgeld

Hat der Schuld­ner und Arbeit­ge­ber seine Zah­lungs­fä­hig­keit im Rah­men eines Insol­venz­plans her­bei­ge­führt und wird kurz­zei­tig nach Ver­fah­rens­auf­he­bung wie­der insol­vent, so besteht ein (neuer) Anspruch auf Insol­venz­geld.

SG Gie­ßen, Urteil vom 15.5.2023 — S 14 AL 4/23

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