InsolvenzrechtKrise, Sanierung und InsolvenzSteuerrecht

Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters

Der BFH bestä­tigt noch ein­mal, dass ein Recht des Insol­venz­ver­wal­ters auf Aus­kunft gegen­über dem FA nicht besteht, soweit die Aus­kunfts­er­tei­lung das FA in der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung zivil­recht­li­cher Ansprü­che oder in der Ver­tei­di­gung gegen das FA gel­tend gemach­ter zivil­recht­li­cher Ansprü­che beein­träch­ti­gen würde.

BFH, Beschluss vom 05.12.2023 – IX B 108/22

Vorheriger Beitrag
Voraussetzung für die Insolvenzeröffnung
Nächster Beitrag
Zuständigkeiten in der Insolvenz

Auch interessant