Auch gegen den faktischen Geschäftsführer kann ein Haftbefehl ergehen, wenn er seine Mitwirkungspflicht im Insolvenzantragsverfahren verletzt.
AG Hannover, Haftbefehl vom 23.5.2024 – 902 IN 491/23
Auch gegen den faktischen Geschäftsführer kann ein Haftbefehl ergehen, wenn er seine Mitwirkungspflicht im Insolvenzantragsverfahren verletzt.
AG Hannover, Haftbefehl vom 23.5.2024 – 902 IN 491/23