Fallen die Voraussetzungen einer Organschaft i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aufgrund Rechtsprechungsänderung weg, setzt die Aufhebung einer gegenüber die Organgesellschaft ergangenen Steuerfestsetzung einen Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung durch den Organträger voraus.
BFH, Urteil vom 05.09.2024 – V R 5/23