Der Fahrzeugversicherer (Vollkaskoversicherung) ist nicht berechtigt den Bundesanteil des sog. Umweltbonus (nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen) bei der Berechnung der Neupreisentschädigung abzuziehen.
OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2024 — 20 U 99/23