Wenn ein Elternteil ein Grundstück schenkungsweise auf ein Kind überträgt und das Kind im unmittelbaren Anschluss hieran einen Miteigentumsanteil an dem übertragenen Grundstück an seinen Ehegatten weiterschenkt, dann handelt es sich jedenfalls dann nicht um eine Zuwendung des Elternteils an den Ehegatten des Kindes, wenn das Kind seinem Elternteil gegenüber nicht zur Weiterschenkung an seinen Ehegatten verpflichtet ist und die Schenkung zwischen dem Elternteil und dem Kind bereits durch ein wirksames Schenkungsversprechen, die Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung ausgeführt ist. In diesem Fall kann also nicht Schenkungsteuer für eine Übertragung im Verhältnis zwischen Elternteil und Schwiegerkind festgesetzt werden, sondern es handelt sich um einen Schenkungsvorgang allein zwischen Elternteil und Kind, für den ein erheblich höherer Freibetrag gilt.
BFH, Urteil vom 18.07.2013, Az. II R 37/11