Im Vordergrund einer Anlageberatung steht in Abgrenzung zur Anlagevermittlung das Angebot einer unabhängigen individuellen Beratung des Kunden.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.12.2013 — 17 U 27/13
Im Vordergrund einer Anlageberatung steht in Abgrenzung zur Anlagevermittlung das Angebot einer unabhängigen individuellen Beratung des Kunden.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.12.2013 — 17 U 27/13