Würde eine Eigenverwaltung zu einem schlechteren Ergebnis führen als eine herkömmliche, dann ist von der Anordnung der Eigenverwaltung abzusehen.
AG Mannheim, Beschluss vom 21.02.2014 — 4 IN 115/14
Würde eine Eigenverwaltung zu einem schlechteren Ergebnis führen als eine herkömmliche, dann ist von der Anordnung der Eigenverwaltung abzusehen.
AG Mannheim, Beschluss vom 21.02.2014 — 4 IN 115/14