Von einer Arglist des Versicherungsnehmers darf der Versicherer nicht ausgehen, wenn bei einem Zusatzkrankenversicherungsantrag des Versicherungsnehmers wegen Schwerhörigkeit des Versicherungsnehmers nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser die Aufklärung des Arztes über eine objektiv bestehende und im Antrag nicht angegebene Vorerkrankung nicht gewusst hat.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2014 — 12 U 159/13