Nach dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung nach § 174 AktG ist der Dividendenanspruch ein verkehrsfähiger Anspruch. Vor diesem Beschluss ist der Gewinnverwendungsanspruch an die Aktie gebunden und kann nicht ohne die Aktie, aber auch die Aktie nicht ohne den Anspruch veräußert werden. Dagegen kann zeitlich nach dem Beschluss eine Aktienveräußerung ohne dem Dividendenanspruch erfolgen.
OLG München, Schlussurteil vom 17.09.2014 — 7 U 3876/13