Wirtschaft

Gründungskosten von 60% des Stammkapitals in einer GmbH-Satzung sind unzulässig

Sieht eine GmbH-Satzung vor, dass die GmbH mit einem Stamm­ka­pi­tal von 25.000,- € die Grün­dungs­kos­ten bis zu 15.000,- € trägt, so sind diese Kos­ten unan­ge­mes­sen; diese Sat­zungs­ge­stal­tung ist nach Auf­fa­sung des OLG Celle unzu­läs­sig und steht der Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter ent­ge­gen. Das ist auch dann nicht anders zu beur­tei­len, wenn diese GmbH im Wege der Umwand­lung ent­steht und als Sach­ein­la­ge eine Kom­man­dit­ge­sell­schaft ein­ge­bracht wird.

OLG Celle, Beschluss vom 22.10.2014 — 9 W 124/14

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