Auch ein faktischer Geschäftsführer kann Täter einer Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO sein.
BGH, Beschluss vom 18.12.2014 — 4 StR 323/14
Auch ein faktischer Geschäftsführer kann Täter einer Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO sein.
BGH, Beschluss vom 18.12.2014 — 4 StR 323/14