Ein Vermieter kann den Vertrag über ein Wohnraummietverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden, wenn ein Mieter seine Wohnung über das Internetportal «airbnb» an Touristen vermietet und trotz erfolgter Abmahnung des Vermieters davon nicht ablässt. Dies hat das Landgericht Berlin im Rahmen einer Kostenentscheidung über die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage aufgrund fristloser Kündigung entscheiden (Beschluss vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15). Denn: Die Vermietung ohne Erlaubnis des Vermieters ist ein schwerwiegender Pflichtverstoß des Mieters.
LG Berlin, Beschluss vom 03.02.2015 — 67 T 29/15