Ein Pfandrecht an den bisherigen Anteilen einer GmbH setzt sich an den „neuen“ Geschäftsanteilen einer GmbH nicht fort, wenn eine Kapitalherabsetzung auf Null beschlossen wird und in der Folge eine Kapitalerhöhung erfolgt. Nach Ansicht des LG Kiel sind auch Schadenersatzansprüche gegen die beschlusszustimmenden Gesellschafter nicht gegeben.
LG Kiel, Urteil vom 30.04.2015 — 16 O 42/14
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