Versicherungen

Versicherungsschutz bei Zeckenbiss

Umfasst der Ver­si­che­rungs­schutz einer Unfall­ver­si­che­rung auch die Infek­ti­on durch einen Zecken­biss, so ist nur die durch eine Zecke erst­ma­lig her­bei­ge­führ­te Infi­zie­rung gemeint. Erfolg­te der Zecken­biss bereits vor dem Abschluss des Ver­si­che­rungs­schut­zes, so ist die­ser nicht als Ver­si­che­rungs­fall erfasst. Nach der Ansicht des OLG Koblenz ver­stößt die ent­spre­chen­de Rege­lung in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen nicht gegen § 307 BGB.

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2015 — 10 W 514/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

 

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